Donnerstag, 13. Februar 2014

Facebook und Co...

Meine Holde hat mich darauf aufmerksam gemacht und mir diese Idee näher gebracht...

Ihr findet uns also auch bei Facebook, zumindest dann, wenn Ihr das möchtet:

Freunde der 2 Dampfer

Dienstag, 11. Februar 2014

Vor Gericht und auf hoher See...

Eigentlich sind alle Menschen gleich. So sagt es uns jeden Tag das Grundgesetz.

Jeder hat die gleichen Rechte und auch Pflichten, auch das sagt uns das Grundgesetz. Diese Rechte und Pflichten werden durch die Gesetzgebung vorgegeben, vieles erklärt sich aber auch von selbst, zumindest bei klarem Menschenverstand.

Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, dass Gesetze auf Bundesebene erlassen werden, die dann in ganz Deutschland ihre Gültigkeit haben. Aber auch auf Landesebene können Vorschriften und Erlasse  geschrieben werden, diese haben dann aber nur auf Landesebene ihre Wirkung und können schon eine Straße weiter keine Wirkung mehr haben.

Das Land Niedersachsen findet in seinem "Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ziemlich eifrige Mitarbeiter, die auch sicherlich zukünftig denken.

Was jedoch im Ministerialblatt 5324 auf der Seite 83 seinen Platz gefunden hat, widerspricht jedem normalen Gedankengang. Ich wäre froh, wenn ich die Beweggründe des/der Verfasser(s) verstehen würde, bzw. könnte.

Aber schaut selbst, hier habe ich das Ministerialblatt verlinkt, der Download steht auch auf der Seite direkt zur Verfügung.

Nds Ministerialblatt 5324

Auf der genannten Seite 83 findet sich "eine rechtliche Einstufung Elektrischer Zigaretten und darin verwendeter Lösungen". In klaren Worten: E-Zigarette und Liquid, nicht nur Nikotinhaltiges Liquid, sondern Liquid im allgemeinen.

Um was geht es also in der Einstufung? Dort wird klar definiert, dass E-Zigarette und/oder Liquid, die Nikotin enthalten "können", aber nicht müssen, ein hohes Gefährdungspotential haben und das aufgrund dessen, das es in der EU oder im Bund derzeit keine gesetzliche Regelung dazu gibt.

Im Zitat heisst es dort:

Da die rechtliche Situation zur Einstufung von E-Zigaretten weiterhin ungeklärt ist und angesichts des hohen Gefähr- dungspotentials, insbesondere der nikotinhaltigen Liquids, ist bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung daher wie folgt zu verfahren:
Also sind wir Dampfer, auf dem besten Wege in die Illegalität geschoben zu werden.

Unabhängig dieser Aussage stimmen durchaus einige Argumente, aufgeführt unter Punkt 1.1. Natürlich sind E-Zigaretten, die mit der Zweckbestimmung "Zur Raucherentwöhnung" beworben werden dem Arztneimittelgesetz zu unterstellen. Nichts andere passiert auch mit den allseits bekannten Nikotinpflaster.

Unter dem Punkt 1.2 werden dann aber E-Zigaretten ohne Zweckbestimmung klassifiziert und einer rechtlichen Bindung unterstellt, die so nicht stimmen kann.

Aber lest selbst:

Nikotinhaltige Liquids mit einer Nikotinkonzentration von mehr als 0,1 % unterliegen dem Chemikalienrecht und sind vom Hersteller/Importeur als gefährliche Gemische wie folgt zu kennzeichnen:
— „sehr giftig“ (T+), wenn der Nikotingehalt mehr als 7 % beträgt,
— „giftig“ (T), wenn der Nikotingehalt mehr als 1 % beträgt,
— „gesundheitsschädlich“ (Xn), wenn der Nikotingehalt mehr als 0,1 % und weniger als 1 % beträgt. 
Was bedeutet das für uns? Das bedeutet, dass seit dem 22. Januar 2014 in Niedersachsen keine nikotinhaltige Liquid verkauft werden dürfen, die dieser Klassifizierung entsprechen. Das wären alle Liquide mit einer Konzentration von mehr als 9mg/ml.

Weiter heisst es in dem Ministerialblatt:

Für die Abgabe giftiger und sehr giftiger Stoffe und Gemische sind die Vorschriften der ChemVerbotsV (insbesondere hin- sichtlich Sachkundepflicht und Abgabebeschränkungen) zu beachten. 
Die Behältnisse dieser Gemische müssen mit kinder- gesicherten Verschlüssen ausgestattet sein. Zuwiderhandlun- gen sind entsprechend zu ahnden. 
Jetzt mal ehrlich. Das bedeutet tatsächlich, dass der Verkauf an den Endverbraucher unter extremen Auflagen durchgeführt werden darf...

Was jedoch im Ministerium in Niedersachsen völlig missachtet wird, sind folgende Punkte:

Das OVG Münster hat in einem Gerichtsurteil am 17. September 2013 klar definiert, dass ein Liquid kein Arzneimittel ist, da es keine heilende Wirkung hat und die entsprechenden Verdampfer nicht dazu geeignet sind, als Medizinprodukt deklariert zu werden.

Genau dem hat das OVG in den Urteilen entsprochen (Az.: 13 A 2448/12, 13 A 2541/12 und 13 A 1100/12). Auch wenn die Politik solche Urteile mit der Begründung


Zumal sie auch der Entwicklung auf der europäischen Ebene widerspricht. Durch die Veränderungen der EU-Tabakrichtlinie beabsichtigt Brüssel klarzustellen, dass es sich bei nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten um Arzneimittel handelt.
nicht gut heisst, zeigt es doch deutlich, dass der Gesetzgeber unpolitisch entscheiden muss und auch tut.

Weiterhin gibt es Gutachten, die eine Giftigkeit der Inhaltsstoffe von nikotinhaltigen Liquids widersprechen. In einer Analyse wurde selbst durch den TÜV NORD (Analysebericht 112ARM091/8000641362) bestätigt, dass weder Propylenglycol, noch Glycerin, ganz zu schweigen von dem enthaltenen Aroma Menthol eine Giftigkeit ausgeht.

Selbst bei der begutachteten Nikotinkonzentration geht die Karls-Franzenz-Universität Graz von einem angemessenen Nikotingehalt, im Vergleich zu Tabakprodukten, aus.

Es sei noch einmal klar dargestellt: Die Karl-Franzenz-Universität in Graz stützt sich dabei auf ein Analysebericht des TÜV NORD.

Es gilt festzuhalten, die Verordnung in Niedersachsen soll bis zum 31. Dezember 2019 ihre Gültigkeit behalten. Es sei denn, es findet sich jemand, der sich dagegen wehrt.

Liebe Händler in Niedersachsen. Es kann doch nicht angehen, dass voreilige Mitarbeiter eines Ministerium Euch das Leben derartig schwer machen können? Es gibt mittlerweile bestehende Gerichtsurteile, die Euch unterstützen. Sachverständige bestätigen Euch, dass ihr kein Gift verkauft und keine medizinischen Hilfsmittel.

Seit Euch darüber im Klaren, die E-Zigarette ist kein Produkt um dem Benutzer das Rauchen abzugewöhnen, dazu ist sie nicht gedacht und auch nicht gebaut.

In diesem Sinne hoffe ich sehr, dass sich das zuständige Ministerium erneut Gedanken darüber macht, was da steht und was es bereits in der Rechtsprechung dazu gibt.

Der "gemeine Dampfer" ist nicht dumm, er läßt sich nicht für dumm verkaufen und ist nicht bereit sich dem Druck unwissender Menschen zu beugen.

Dieses Thema wird nicht nur von mir weiterhin im Auge behalten, auch andere Medien schauen danach und informieren solche, die nicht genau wissen, um was es geht.

Montag, 10. Februar 2014

Wechselbare Akkus und ihr Trägermaterial

Im zweiten Teil der Stromversorgung möchte ich etwas kurz "anreissen", auch wenn das Thema an sich doch mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.

Austauschbare Akkus, die Verwendung von Akkuträger in verschiedener Bauweisen. Aber wie in den vorherigen Beiträgen auch hier erst mal etwas Bildmaterial, damit eine Vorstellung von dem kommenden entsteht.

 

Alle oben genannten Akkuträger (von links nach rechts: Joyetech eVic, innoking iTaste SVD und im rechten Bild der Nemesis) erfüllen alle die selbe Aufgabe.

Sie befördern den Strom vom Akku zum Verdampfer. Sie machen das jedoch nicht unterschiedlich, sondern bei allen muss ein Taster gedrückt werden, damit ein Stromkreislauf geschlossen wird.

Warum aber unterschiedliche Akkuträger, wenn doch alle die gleiche Aufgabe haben?

Der vermutlich wichtigste Grund, weil es verschiedene Geschmäcker gibt. Jeder möge das Gert verwenden, dass ihm liegt, wodran er (auch optisch) die meiste Freude hat.

Technisch gesehen verwenden alle die gleichen Akkus:


Der linke (kleine) Akku ist ein so genannter 18350'er, die anderen beiden sind 18650'er Akkus. Dabei beschreibt die 18 den Durchmesser und die 350 bzw. 650 die Länge. Alle Akkus haben keinen vorstehenden Pluspol, sind im gemeinen auch "ohne Nuppel". Die Leistung sind unterschiedlich, bei dem lila Akku sind es 2600 mAh, der schwarze hat 2250 und der kleine rote Akku hat 800 mAh.

Die Leistung der Akkus bezieht sich auch auf die Haltbarkeit im Akkuträger, wie lange man ihn also verwenden kann. Optisch sieht der schwarze Akku länger aus wie der lila, ist es jedoch nicht.

Jetzt kommen jedoch die Unterschiede bei den Akkuträgern. Die zwei in dem linken Bild sind elektrisch gesteuerte Akkuträger, der rechte eigentlich ein mechanischer Akkuträger. Mechanisch bedeutet dabei, dass keinerlei Elektronik zur Steuerung verwendet wird, die (vorhandene) Leistung des Akkus also direkt auf den Verdampfer gegeben wird.



Je nach dem welcher Verdampfer verwendet wird, sollte auch ein entsprechender Akku verwendet werden. Folgende Akkutypen gibt es dabei:
  • IMR
  • ICR
  • NCR
  • Ungeschützte, und
  • Geschütze Akkus

Wobei die drei erst genannten Punkte sich auf die Zusammensetzung, also die verwendete Chemie im Akku, bezieht, die beiden letzt genannten beziehen sich darauf, ob in dem Akku nochmals (oder überhaupt) eine Schutzelektronik verbaut ist.

Grundsätzlich kann man sagen, dass ungeschützte Akkus nicht in mechanischen Akkuträgern verwendet werden sollen. Dabei kommt die Schutzelektronik in den Akkus zum tragen, die eine Tiefenentladung verhindert. Auf der anderen Seite läßt sich dann auch sagen, dass ein geschützter Akku in einem elektrischen Akkuträger keinen Sinn macht, da die Elektronik im Akkuträger bereits die notwendigen Sicherungsmaßnahmen beinhaltet.

IMR, ICR und NCR Akkus beschreibt die verwendete Chemie, also die direkte Zusammensetzung des Akkus. IMR-Akkus enthalten eine Lithium-Mangan-Chemie. Diese Zusammensetzung erlaubt es, dass die Akkus bei Kurzschlüssen weniger Ausgasen und zusätzlich auch höhere Ströme vertragen.

NCR-Akkus sollten vom Dampfer nicht verwendet werden, da diese doch sehr empfindlich auf Kurzschluss und/oder Tiefenentladung reagieren. Sollte es dennoch zu einem defekt kommen, gasen diese Akkus auch noch unter einer Wärmeentwicklung aus. Also lieber keine NCR-Akkus verwenden.

Bei IMR-Akkus macht man in der Regel wenig falsch, bei mechanischem Akkuträgern sind diese im Grunde sogar Pflicht. ICR-Akkus können ohne weitere Bedenken in geregelten Akkuträgern verwendet werden.

Wichtiger ist die Entscheidung zwischen ungeschützt und geschützten Akkus, gerade bei der Verwendung von mechanischen Akkuträgern wie den Nemesis (aber auch alle anderen).

Bei eben diesen Typ Akkuträger gibt es zudem aber auch die Möglichkeit eine Elektronik zu verwenden, das so genannte Kick-Modul.

 

Links ist das Kick-Modul in einer dafür vorgesehenen Hülse zu sehen.
Oben auf dem Bild findet sich das Modul in der rechten, kleinen Hülse.

Ein solcher Akkuträger bietet verschiedene Möglichkeiten (auf die ich zu einem späteren Zeitpunkt noch ausführlicher eingehen werde). Ein großer Vorteil sind die unterschiedlichen Akkugrößen, die verwendet werden können.

Erinnern wir uns an die Joyetech eVic, dort findet nur ein 18650'er Akku platz, kleinere gehen da nicht rein, dafür ist sie, standardmäßig, auch nicht gedacht.

Der Nemesis-Akkuträger dagegen hat vom Hersteller keine spezifische Größenvorgabe bekommen und somit läßt sich aus dem riesen Akkuträger auch ein kleiner aber feiner bauen. Natürlich unter dem Kompromiss, dass der Akku weniger Leistung hat.

Der eigentliche Sinn eines mechanischen Akkuträger ist jedoch ein anderer. Der findet sich in dem Bereich der Selbstwickler. Also jeder, der sich die Heizdrähte selber wickelt und die dafür notwendigen Werte beachtet, wird sehr schnell Freude an einem mechanischen Akkuträger finden.

Gerade wenn der typische Leistungsgrad von Verdampfern verlassen werden soll, der Verdampfer also mehr Leistung vertragen muss, ist ein mechanischer Akkuträger aufgrund der fehlenden elektrischen Schaltung ein absolutes muss.

Ich möchte zu diesem Zeitpunkt nicht auf die elektrischen Vorgaben eingehen, das kommt zu einem späteren Zeitpunkt, aber bei der verwendeten Spannung, dem gewickelten Wiederstand kann sich eine Leistung ergeben, die jede Schutzschaltung eines elektrischen Akkuträger zum schweigen bringt, sprich die Elektrik vermutet einen Kurzschluss und schaltet ab.

Im nächsten Teil werde ich etwas tiefer in den Bereich Verdampfer eingehen, unterschiedliche Arten beschreiben und auch etwas tiefer in die Materie eintauchen.

Die Stromversorgung, oder auch, wie der Dampf zustande kommt...

In diesem Beitrag soll es um die Stromversorgung gehen. Anfänglich werde ich zwei feste Akkus beschreiben, die dabei vorhandenen Unterschiede, dann geht es zu austauschbaren Akkus hin zu Akkuträgern.

Nicht außer Acht lasse ich dabei die unterschiedlichen Anschlüsse für die bereits beschriebenen Verdampfer, auch hier kommen verschiedene Typen zum tragen.

Wenn man sich überlegt hat, eine E-Zigarette kaufen zu wollen und das Internet befragt, kommen immer wieder Formulierungen wie zum Beispiel


  • EGO-Anschluß
  • 510'er Anschluss
  • Mixed Mod

 


Diese drei Anschlüsse beziehen sich auf die Verbindung zwischen dem Akkuträger (im Sinne der Stromversorgung) und dem Verdampfer.

Pauschal kann man sagen, dass der 510'er Anschluss am Akkuträger ein Innengewinde, der EGO-Anschluß dagegen am Akkuträger ein Außengewinde hat.

Der Mixed Mod beschreibt ein spezifisches Gewinde, das zwischen Akkuträger und Verdampfer abgestimmt und Hersteller-spezifisch ist.

Auf dem linken Bild ist neben dem silbernen Akkuträger ein verstellbarer Akkuträger abgebildet. Bei diesen kann man die Stärke des Akkuträgers einstellen und somit die Leistung eines Verdampfers beeinflussen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, da zuviel Leistung am Verdampfer schnell ein "kokeln" des Trägermaterial (das Zeug, dass für den Liquidfluss zuständig ist) verursachen kann. Als Effekt kommt dabei dann nicht nur der verbrannte Geschmack zu Tage, der Verdampfer verbraucht sich auch schneller.

Auch wenn in der Regel das Trägermaterial von Verdampferköpfen Hochtemperaturfest ist und dadurch keine verbrannte Reste in die Lunge gelangen, schmeckt es doch äußerst unangenehm. Eben nach verbranntem Stoff. Durch das Liquid ist es jedoch ehr weniger am Geruch festzustellen.

Die beiden oben gezeigten Akkuträger sind im allgemeinen Gebrauch auch EGO-Akkus, auch wenn der Rote von einem anderen Hersteller stammt.

Das war der erste Teil der Stromversorgung. Der zweite folgt ziemlich zügig, im Anschluss an diesem Bericht.

E-Zigarette und mehr...

Alles, was ein Dampfer braucht, ist Strom, Liquid und die Möglichkeit des verdampfen.

Was passiert aber beim Verdampfen?

Rein theoretisch nicht wirklich viel. Es wird mit dem Strom ein Draht zum glühen gebracht, der eine angrenzende Flüssigkeit erhitzt.

Das ist schon alles. Mehr nicht...

Naja, im Grunde stimmt das so tatsächlich. Und jedem Dampfer stellen sich gerade die Nackenhaare auf. Aber es ist tatsächlich so, eine Flüssigkeit wird erhitzt und der entstehende Dampf wird eingeatmet. Dieser gesamte Vorgang wird über Zuhilfenahme der Wicklung, dem Heizdraht, durchgeführt.

Dabei gibt es jedoch erhebliche Unterschiede, auch wenn das Prinzip immer gleich bleibt.

Schauen wir uns einfach mal einen einfachen Verdampfer an, so sehen wir einen Bereich, wo das Liquid vorgehalten wird. Da gibt es verschiedene Systeme, erwähnt seien hier aber nur Beispielhaft so genannte Clearomizer, wie auf dem Bild zusehen

In dem Bild ist deutlich das Liquid zu erkennen. In dem Moment, wenn der Dampfer am oberen Ende des Clearomizer zieht entsteht ein Unterdruck, der das Liquid dazu bewegt, in einen dafür vorgesehenen Raum zu fließen. Durch die Zufuhr einer Stromquellen an den Heizdraht wird das zugeführte Liquid verdampft, eingeatmet und es kann neues Liquid verdampfen.

Je nachdem wie stark der Unterdruck nun ist, wird entsprechend viel Liquid verdampft, wobei das nicht unendlich gesteigert werden kann, irgendwann reißt der Liquidfluss ab und der Dampfer bekommt "verkokeltes" Trägermaterial als Dampf.








Damit bin ich schon beim nächsten Gegenstand, dem Trägermaterial.

Wie zu erkennen ist, befinden sich kleine weiße Fäden am Ende des Verdampferkopfes. Dieser Verdampferkopf ist übrigens das einzige Verbrauch,steril an einem solchen Verdampfer und muss, relativ, unregelmäßig ausgetauscht werden. Dabei spielen Zugverhalten des Dampfers eine Rolle, aber auch die Leistung eines Akkus.

Aber zurück zum Trägermaterial.

Die weißen Fäden sind genau die Enden, die einzig Kontakt zum Liquid haben. Es versteht sich fast von selbst, dass solche Fäden nicht alles sind, was ein Trägermaterial ausmacht, jedoch sind es die häufigst verwendeten. Neben diesen Silikatschnüren, die übrigens in der Regle Hochtemperaturfest sind, gibt es noch die Möglichkeit Baumwollwatte, Glasfaserschnüre oder auch Edelstahlsiebe zu verwenden.




Einiges habe ich hier mal als Bildmaterial aufgeführt.












Auf dem vorherigen Bild sind jedoch nur die Enden zu sehen, die eben mit dem Liquid in Kontakt stehen. 

Diese Silikatschnur geht waagerecht durch den gesamten Verdampferkopf durch und quert dabei die Heizspirale, auf diesem Bild leider nicht wirklich ersichtlich.

Und genau die Oberfläche, die in Verbindung mit dem Heizdraht steht, wird zum Verdampfen verwendet. Ist also garnicht soviel. Zumindest bei diesem Verdampferkopf.

Der entstehende Dampf wird in einer Verdampferkammer eingefangen, gesammelt, um ihn dann als größere Menge einzuatmen.













Unter der Verwendung nikotinhaltigen Liquids bekommt der Körper also das Nikotin zugeführt. Wobei grundsätzlich gesagt werden muss, dass Nikotin ein Nervengift ist und dem Körper schadet. Jeder Raucher hat aber das Verlangen nach Nikotin und nicht nach Teer oder anderen Giftstoffen.

Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die E-Zigarette kein Raucherentwöhnungsprodukt ist. Die E-Zigarette ist nach wie vor gesundheitsschädlich.

In wie weit sich nun ein Raucher dazu bewogen fühlt zu sagen, die E-Zigarette hat ihm zum Nichtraucher gebracht, kann ich dem nur bedingt beipflichten. Er hat sich das Tabakprodukt abgewöhnt, ja, das mag stimmen, aber mehr auch nicht.

Das war es eigentlich schon mit dem Verdampfer. Das es vielfältige Möglichkeiten eines Verdampfers gibt, steht außer Frage und ich werde im Zuge dieses Blog auch den ein oder anderen davon vorstellen, ihn erklären und noch etwas mehr mit machen.

Aber alles zu seiner Zeit. In den kommenden Berichten geht es um die Stromversorgung, anfänglich um die EGO-Akkubaureihe, später auch die der Akkuträger.

Sonntag, 9. Februar 2014

Alles von Anfang an...

Wer den ersten Beitrag gelesen hat, wird vermutlich wissen, was jetzt kommt.

Der Anfang, der Urknall, eben unser Werdegang zum Dampfer. Ehr etwas umspektakulär, aber vielleicht lesenswert.

Es begann im Juni 2013, durch einen Freund "angestachelt" wurde auf einmal ein Thema interessant, dass sich "Dampfen" nannte. E-Zigaretten, davon hatten wir schonmal was gehört, aber ehr diese komischen Dinger, die in den Kaufhausketten und Supermärkten an der Stange hingen.

Dem entsprechend wurden sie auch von mir belächelt und geflissen ignoriert.

Da wir immer wieder versucht haben mit dem Rauchen aufzuhören, haben wir auch die ganzen Misserfolge erleben dürfen.

Unser guter Freund hatte also was gefunden, mit dem er das Rauchen aufgeben konnte.

E-Zigaretten war das Stichwort. Also fix das Internet befragt, Herr Google wusste so einiges, die ein oder andere Seite besucht und gelesen. Aber das Thema wurde erst einmal wieder zurück gestellt, nachdem wir gehört hatten, was der gute für seine E-Zigarette bezahlt hatte, es waren so etwas unter 100 Euro, Liquids und Hardware. Fand ich dann doch etwas viel zum probieren, mit dem Hintergedanken, dass es nicht funktionieren würde.

Es ging etwas Zeit in's Land, da wir jedoch immer wieder den Kontakt zum Freund hatten/haben, kam das Thema immer wieder zu Tage. Bis, irgendwann, ja irgendwann wollte meine Frau plötzlich "irgendwas" kaufen.

"Nix", dachte ich, "dann lieber was, was irgendwie schonmal verwendet wurde, also kam der Button auf einer EGO-W zum treffen, zwei mal.

Somit hatte ich zwei Startersets einer EGO-W bestellt und noch etwas Liquid. Das ganze kam etwa drei Tage später bei uns an, an einem Samstag, zum Glück.

Also dem Postmann die Unterschrift gedrückt und wieder in Richtung Schlafzimmer verschwunden, es war ja noch früh am Tag, zu früh um den Tag wirklich zu beginnen.

Akkus waren halb voll, das Beipackzettelchen gelesen (ehr überflogen) und fix etwas Liquid in die Kartusche.

Zum Verständnis, die EGO-W sind Tank-Verdampfer, wobei Tank und Verdampfer eine Einheit bilden und in sich geschlossen sind.

Das das Tanksystem erst einmal etwas ruhen muss, war uns weder bewusst oder haben wir uns Gedanken darüber gemacht. Also Verdampfer auf den Akku und Piff-Paff... Himmel die dampfte, unwissend der Zugtechnik haben wir natürlich erst einmal den Verdampfer absaufen lassen. Viel zu stark gezogen, mehr Liquid wie Dampf im Mund.

Also musste wieder einmal Herr Google herhalten (wobei Corinne hat mich gerade gelehrt, dass Herr Google weiblich ist...) und nach einer Beschreibung zur Zugtechnik gesucht. Natürlich haben wir was gefunden, wäre ja auch untypisch für's Internet etwas nicht zu finden.

Langsam ziehen, gemütlich, nicht hektisch. Eigentlich logisch, wenn man sich den gesamten Vorgang überlegt und vorstellt, was da passiert.

Das Liquid wird durch das Trägermaterial (Docht) angezogen, der Heizdraht bringt das Liquid zum verdampfen, das kann dann eingeatmet werden.

Macht man dabei etwas nicht richtig, zieht zu kräftig, kann das Liquid nicht mehr verdampfen und landet im Mund, im ungünstigsten Fall.

Das haben wir am 27. Juni 2013 erfahren dürfen. Nach etwas Gewöhnungszeit mit der Zugtechnik ging das alles sehr zufriedenstellend. Als Liquid hatten wir seiner Zeit "Sahara-Sun" von Dr.Born, sieben Euro für zehn mL. Ein stolzer Preis...

Aber egal, seit dem Zeitpunkt haben Mona und ich keine Zigarette mehr angefasst.

Den weiteren Werdegang schreibe ich sicherlich noch mal in Ruhe auf, aber welche Vorteile und auch Nachteile haben wir nun durch das Dampfen erfahren?

Mal Stichpunktartig aufgeschrieben schaut das so aus:


  • Kleidung riecht nicht mehr nach Zigaretten
  • persönlicher Geruch nicht mehr nach Tabak (landläufig auch Mundgeruch)
  • Geruchssinn kehr wieder zurück
  • Geschmackssinn verbessert sich
  • Körperliche Leistung steigert sich
  • Ausdauer steigert sich auch wieder
  • Hautprobleme lösen sich fast von selbst

Es gibt aber auch Nachteile, die ich nicht verheimlichen möchte.


  • Man wird teilweise beachtet wie Aussätzige
  • Man wird wie Raucher behandelt
  • Dampfen ist in der Gemeinschaft als gefährlich und ungesund angesehen
  • Unwissenheit, Halbwissen erzeugt teilweise große Abneigung
  • HWV-Krankheit (ok, HWV ist die Abkürzung für "Haben-wollen-Virus" und beschreibt die Vielfalt, die einem Dampfer an Hardware entgegen kommt. Das als Nachteil zu beschreiben ist eigentlich unfair)

Mein weiterer Werdegang kam über die EGO-Akkureihe, hin zur Joyetech eVic (mein erster Akkuträger, dazu aber später mehr). Dann kam die iTaste SVD. Ab dem Zeitpunkt waren die EGO-W Verdampfer schon Vergangenheit und wurden durch unterschiedliche Clearomitzer ersetzt. Angefangen vom Kangertech Protank I, über den Protank II, hin zum Protank III. Heute findet sich neben dem Kraken noch ein Taifun GT und GS in der Sammlung, bestellt sind aber noch das ein oder andere Spielzeug.

Gut, das zum einen, in den kommenden Postings von mir und Mona werdet ihr Hinweise zur Handhabung finden, aber auch mal die ein oder andere Wicklung bei Selbstwicklern. Der Umstieg zum Selbstwickler, Vor- und auch Nachteile zum gleichen, aber auch Akkuträger finden sich genauso wieder, wie EGO-Akkus für den täglichen Gebrauch.

In diesem Sinne wünschen wir Euch viel Freude bei uns im Blog. Schreibt einfach mal einen Kommentar, wenn Euch danach ist.

Als kleiner Nachtrag sei erwähnt, dass alle hier gezeigten Bilder von mir persönlich gemacht wurden, alle Geräte und Gegenstände sich in meinem/unseren Besitz befinden.

Zwei Dampfer in freier Wildbahn...

Wieder so ein Blog, wieder jemand der sich profilieren will...

Jepp, warum auch nicht. Wir werden häufig nach dem Dampfen gefragt, dabei kommen die üblichen Fragen, wie sie vielleicht schon jeder Dampfer gehört hat:


  • "Was'n das?"
  • "Was machst Du denn da?"
  • "Das ist doch ungesund..."
  • "Wie geht das denn?"

und so weiter. Alles Fragen, die durchaus ihre Berechtigung haben. Nicht das wir dieser Fragen leid sind, nicht das wir es nicht mehr hören können.

Es ist in der Tat so, dass wir, gerade in unserem Bekanntenkreis, einige ermutigen konnten, die Zigarette, oder auch andere Tabakprodukte, an die Seite zu legen und einfach mal das Dampfen aus zu probieren.

Es geht uns weniger darum, das Rauchen an sich aufzuhören. Ganz im Gegenteil, in dem Liquid befindet sich auch Nikotin, das Hauptmerkmal eines Tabakproduktes. Aber eben "nur" Nikotin. Neben diesem Nervengift, nichts anderes ist Nikotin, gibt es im Liquid noch eine Basis-Flüssigkeit und ein Aroma, um dem Dampf wenigstens etwas Geschmack zu verleihen.

Das Dampfen ist kein Entwöhnungsprodukt, es ist kein Arzneimittel um mit dem Rauchen aufzuhören, auch wenn es immer wieder Dampfern gelungen ist, die Zigarette nie wieder anzufassen. Es ist ein Lifestyle-Produkt mit erheblichen Nebenwirkungen.

Vorab, bevor es richtig los geht: Die E-Zigarette ist kein Raucherentwöhnungsprodukt oder Entwöhnungshilfe. Der Genuss von nikotinhaltigen Liquids ist gesundheitsschädlich. Produkte gleich welcher Art, die in Verbindung mit einer E-Zigarette verwendet werden, gehören nicht in Kinderhände und sind dem entsprechend vor solchen Zugriffen zu schützen.

Aber fangen wir mal ganz vorne an.